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Keßler Holz GmbH
ist ein mittelständiges Unternehmen mit Sitz
in Heimenkirch im Westallgäu / Bayern.

 

Firmengeschichte

Der Standort der Keßler Holz GmbH wird urkundlich erstmals als Mehl- und Stampfmühle im Jahr 1554 erwähnt.

Nach einem Besitzer mit dem Namen Martin Groß, der die Mühle 1682 erwarb, wurde das Anwesen "Großmühle"

genannt. Sie trug bis zur Einführung der Straßennamen die Hausnummer 11 in Heimenkirch. Dieser Name ist bis

heute geblieben.

Damals hat auch schon das Sägewerk bestanden. Nach mehreren Besitzerwechsel hat im Jahre 1903 Joachim

und Margarete Keßler aus Mittelberg im Kleinwalsertal das Anwesen erworben.

Seither ist das Anwesen im Familienbesitz "Keßler" in der vierten Generation.

 

Nach verschiedenen Phasen des Ausbaus und der Modernisierung im Sägewerk wurde in den 60iger Jahren die

Herstellung von Paletten, diversen Ladungsträgern und Exportkisten begonnen. Nach Kundenwunsch stehen wir

als Dienstleister für Versandfertige Verpackungen zur Verfügung.

In Eigenproduktion fertigen wir versandfertige Export-Verpackungen für den See- und Luftverkehr.

Kisten und Verschläge, Sonderpaletten, Holzlagerschalen und Containerstau werden bei uns ganz

nach Ihren Vorgaben und Wünschen gefertigt.

Holzlagerschalen

Versandfertige Export-

Verpackungen nach IPPC-Standard

Containerstau

Die Verpackung der Industriegüter erfolgt sowohl in unserem Betrieb, als auch bei unseren Kunden vor Ort.

Neben reinen Verpackungsleistungen bieten wir auch ein umfangreiches logistisches Angebot. Unser zuver-
lässiger Partner ist die Spedition Max Müller in 88145 Opfenbach.

Verpackungsberatung

Verpacken von Industriegütern aller Art

Korrosionsschutz

Containergerechte Verpackung und Containerstau
Vermittlung von Transportleistungen

Termingerechte EDV-gesteuerte Auftragsabwicklung

Wir bieten gleichbleibende Spitzenqualität von Kisten, Konstruktionen und
Verpackungen, verbunden mit einem Rundumservice, der auf Ihre individuellen
Wünsche eingeht.


HPE

Als Mitglied im Bundesverband Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung e.V.
garantieren wir für höchste Qualitäts- und Sicherheitsstandards. In der Fach-
gruppe "Verpackung nach HPE-Standard" ist es unser Ziel, eine beanspruchungs-
gerechte, qualitativ einwandfreie Verpackungsleistung gemäß dem Stand der
Technik termingerecht zu erbringen. Wir zeichnen uns deshalb durch langjährige
Erfahrungen im Verpacken von Industrie- und Exportgütern aus. Nur diese Fach-
gruppenmitglieder können die Verpackerhaftpflichtversicherung, die Schäden
aufgrund mangelnder Verpackung abdeckt, abschließen. Sie ist für uns obliga-
torisch. Regelmäßig unterziehen wir uns Qualitätsprüfungen unabhängiger Audi-
toren des Verbandes. Unsere Mitarbeiter werden kontinuierlich und intensiv in
den Bereichen Statik, Ladungssicherung, Herstellung von Transportmitteln für
verschiedene Einsatzbereiche, Gabelstapler- und Kranschulungen sowie Con-
tainer-Stauung geschult und besuchen HPE-Lehrgänge.

IPPC

Die Organisation International Plant Protection Convention hat sich auf pflanzen-
gesundheitliche Maßnahmen für Holzverpackungen zum Schutz heimischer
Wälder vor Schädlingen und zur Harmonisierung der nationalen Einfuhrvorschrif-
ten verständigt:

 

ISPM 15
Internationaler Standard für Pflanzengesundheitliche Maßnahmen für Holzver-
packungen im internationalen Warenverkehr.

Rechtsverbindlich wird der ISPM 15 in Deutschland über die Pflanzenbeschauver-
ordnung. Der Standard gilt nur für Vollholz (Nadel- oder Laubholz) mit mind. 6 mm
Dicke, das für Verpackungen oder Stauholz verwendet wird. Er gilt nicht für Holz-
werkstoffe.
ISPM 15 fordert die Behandlung des Vollholzes mit anerkannten Maßnahmen:
Zum einen Hitzebehandlung (HT): hier müssen über einen Zeitraum von 30 Minuten
56°C im Kern des Holzes erreicht werden.
Zum anderen kann technische Trocknung vorgenommen werden. Sofern die Werte
der Hitzebehandlung erreicht werden kann. Hier liegt der Vorteil darin, dass
Schimmelbefall vermieden wird.
Begasung mit Methylbromid (MB) lässt der ISPM 15 zu, allerdings ist die Verwen-
dung von Methylbromid seit 2010 in der EU nicht mehr zulässig. Der Einsatz von
derart behandelten Holzverpackungen ist weiterhin zulässig, auch wenn sie aus
Drittländern stammen. Weitere Behandlungsmaßnahmen sind nicht zugelassen.
Verpackungen müssen aus entrindetem Holz hergestellt sein. Es gibt genaue Be-
stimmungen für die max. erlaubte Rindenanhaftungen.

Die Kennzeichnung der Verpackung gemäß ISPN 15 muss gut lesbar, dauerhaft
und sichtbar, vorzugsweise auf zwei gegenüberliegenden Seiten angebracht sein.
Dieses Kennzeichen dürfen nur Betriebe verwenden, die beim zuständigen Pflan-
zenschutzdienst registriert sind. Es gibt die Registriernummern nach Prüfung des
Betriebes auf Einhaltung der Anforderungen gemäß ISPM 15. Dies geschiet mind.
einmal pro Jahr.

Kisten und Verschläge

Erforderlich

Erforderlich

Erforderlich

Erforderlich

Erforderlich

Erforderlich

Erforderlich

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Erforderlich

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Keßler Holz GmbH

Sonnenhalde 1-2

D-88178 Heimenkirch/Bayern

 

Telefon  08381 2053

Telefax  08381 3375

E-Mail  info@kessler-holz.de

www.kessler-holz.de