Wir bieten gleichbleibende Spitzenqualität von Kisten, Konstruktionen und Verpackungen, verbunden mit einem Rundumservice, der auf Ihre individuellen Wünsche eingeht.
HPE
Als Mitglied im Bundesverband Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung e.V. garantieren wir für höchste Qualitäts- und Sicherheitsstandards. In der Fachgruppe "Verpackung nach HPE-Standard" ist es unser Ziel, eine beanspruchungsgerechte, qualitativ einwandfreie Verpackungsleistung gemäß dem Stand der Technik termingerecht zu erbringen. Wir zeichnen uns deshalb durch langjährige Erfahrungen im Verpacken von Industrie- und Exportgütern aus. Nur diese Fachgruppenmitglieder können die Verpackerhaftpflichtversicherung, die Schäden aufgrund mangelnder Verpackung abdeckt, abschließen. Sie ist für uns obligatorisch. Regelmäßig unterziehen wir uns Qualitätsprüfungen unabhängiger Auditoren des Verbandes. Unsere Mitarbeiter werden kontinuierlich und intensiv in den Bereichen Statik, Ladungssicherung, Herstellung von Transportmitteln für verschiedene Einsatzbereiche, Gabelstapler- und Kranschulungen sowie Container-Stauung geschult und besuchen HPE-Lehrgänge.
IPPC
Die Organisation International Plant Protection Convention hat sich auf pflanzengesundheitliche Maßnahmen für Holzverpackungen zum Schutz heimischer Wälder vor Schädlingen und zur Harmonisierung der nationalen Einfuhrvorschriften verständigt:
ISPM 15
Internationaler Standard für Pflanzengesundheitliche Maßnahmen für Holzverpackungen im internatio-
nalen Warenverkehr. Rechtsverbindlich wird der ISPM 15 in Deutschland über die Pflanzenbeschau-
verordnung. Der Standard gilt nur für Vollholz (Nadel- oder Laubholz) mit mind. 6 mm Dicke, das für
Verpackungen oder Stauholz verwendet wird. Er gilt nicht für Holzwerkstoffe. ISPM 15 fordert die
Behandlung des Vollholzes mit anerkannten Maßnahmen:
Zum einen Hitzebehandlung (HT): hier müssen über einen Zeitraum von 30 Minuten 56°C im Kern
des Holzes erreicht werden. Zum anderen kann technische Trocknung vorgenommen werden.
Sofern die Werte der Hitzebehandlung erreicht werden kann. Hier liegt der Vorteil darin, dass
Schimmelbefall vermieden wird. Begasung mit Methylbromid (MB) lässt der ISPM 15 zu, allerdings
ist die Verwendung von Methylbromid seit 2010 in der EU nicht mehr zulässig. Der Einsatz von
derart behandelten Holzverpackungen ist weiterhin zulässig, auch wenn sie aus Drittländern
stammen. Weitere Behandlungsmaßnahmen sind nicht zugelassen. Verpackungen müssen aus
entrindetem Holz hergestellt sein. Es gibt genaue Bestimmungen für die max. erlaubte Rindenan-
haftungen.
Die Kennzeichnung der Verpackung gemäß ISPN 15 muss gut lesbar, dauerhaft und sichtbar, vorzugsweise auf zwei gegenüberliegenden Seiten angebracht sein. Dieses Kennzeichen dürfen nur Betriebe verwenden, die beim zuständigen Pflanzenschutzdienst registriert sind. Es gibt die Registriernummern nach Prüfung des
Betriebes auf Einhaltung der Anforderungen gemäß ISPM 15. Dies geschiet mind. einmal pro Jahr.